Methode: Rechtsrahmen (UWG/TDDDG), amtliche Verbraucherinformation; keine Erhebung. Die BNetzA verfolgt nur Werbeanrufe zu Produkten, 'die den privaten Bereich betreffen'.
„Im Falle eines Tatnachweises können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden.“
Werbeanrufe mit unterdrückter oder manipulierter Rufnummer sind eine eigene Ordnungswidrigkeit mit bis zu 300.000 € Bußgeld, auch bei Werbung gegenüber Nicht-Verbrauchern; bis 30.11.2021 lag die Obergrenze bei 10.000 €.
gesetzlicher Höchstbetrag bei Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen (seit 01.12.2021) · DE · Erhebung 2026
Methode: Rechtsrahmen (TDDDG), amtliche Verbraucherinformation; keine Erhebung. Gilt ausdrücklich auch für Werbung gegenüber 'anderen Personen', also B2B relevant.
„das mögliche Höchstbußgeld in Fällen von Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 auf künftig 300.000 Euro erhöht.“
2025 gingen bei der Bundesnetzagentur 39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ein, 6 % mehr als 2024 (37.561); Höchststand war 2021 mit 79.702.
schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung bei der BNetzA im Kalenderjahr · DE · Erhebung 2025
Methode: Zählung der bei der Bundesnetzagentur eingegangenen schriftlichen Verbraucherbeschwerden (Kalenderjahr, Deutschland); keine Stichprobe, Vollzählung der Eingänge. Telefonischer Kontakt nicht enthalten. Vorjahreswerte aus den Januar-Pressemitteilungen 2021–2026 (siehe reihe_quellen).
„Im Jahr 2025 erreichten die Bundesnetzagentur insgesamt 39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung.“
Die Bundesnetzagentur verhängte 2025 Bußgelder von insgesamt über 1,099 Mio. € wegen unerlaubter Telefonwerbung (2024: 1,373 Mio. €); seit 2018 liegt die Jahressumme zwischen rund 1,1 und 1,44 Mio. €.
Summe der im Kalenderjahr von der BNetzA festgesetzten Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung (ab 2021 inkl. Rufnummernunterdrückung) · DE · Erhebung 2025
Methode: Amtliche Summe der festgesetzten Bußgelder (Verwaltungsdaten). 2025 als 'über 1,099 Millionen Euro' angegeben (Untergrenze). Abgrenzung schwankt leicht: ab PM 2022 'unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen'. Vorjahre siehe reihe_quellen.
„Insgesamt verhängte sie Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 1,099 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 1,37 Millionen Euro.“
Methode: Verwaltungsdaten der BNetzA. Vorjahr laut https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250120_Telefonwerbung.html: 'in elf Verfahren hohe Bußgelder'. Erstmals 2025 Sanktion wegen fehlender Dokumentation von Werbeeinwilligungen.
„Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 13 große Bußgeldverfahren bearbeitet.“
Über 28 % der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung betrafen 2025 Gewinnspiele (2024: rund 20 %); Dienstleistung und Bauprodukte folgten mit etwa 10 bzw. 8 %.
Anteil an allen schriftlichen Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung 2025 (n = 39.842) · DE · Erhebung 2025
Methode: Zählung der bei der Bundesnetzagentur eingegangenen schriftlichen Verbraucherbeschwerden (Kalenderjahr, Deutschland); keine Stichprobe, Vollzählung der Eingänge. Telefonischer Kontakt nicht enthalten. Themenzuordnung durch die BNetzA; Wert als 'über 28 Prozent' angegeben.
„Über 28 Prozent der Beschwerden betrafen das Thema „Gewinnspiele“. Im Jahr 2024 waren es rund 20 Prozent.“
Der Anteil der Beschwerden zu Werbeanrufen für Strom- und Gasverträge sank von knapp 14 % (2024) auf 11,5 % (2025); die BNetzA führt das auf ihre Großverfahren zurück.
Anteil an allen schriftlichen Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung 2025 · DE · Erhebung 2025
Methode: Zählung der bei der Bundesnetzagentur eingegangenen schriftlichen Verbraucherbeschwerden (Kalenderjahr, Deutschland); keine Stichprobe, Vollzählung der Eingänge. Telefonischer Kontakt nicht enthalten. Themenzuordnung durch die BNetzA.
„Hier gingen die Beschwerden ebenfalls von knapp 14 Prozent im Jahr 2024 auf 11,5 Prozent zurück.“
Methode: Zählung der bei der Bundesnetzagentur eingegangenen schriftlichen Verbraucherbeschwerden (Kalenderjahr, Deutschland); keine Stichprobe, Vollzählung der Eingänge. Telefonischer Kontakt nicht enthalten. Themenzuordnung durch die BNetzA.
„Im Bereich der Bauprodukte haben Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe demgegenüber zugenommen (6.315). Im Jahr 2023 waren es noch 5.320.“
Verstöße gegen die seit 01.10.2021 geltende Pflicht, Telefon-Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren, können mit bis zu 50.000 € geahndet werden; 2025 sanktionierte die BNetzA solche Verstöße erstmals.
gesetzlicher Höchstbetrag bei Verstoß gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht (§ 7a UWG) · DE · Erhebung 2024
Methode: Rechtsrahmen, amtliche Pressemitteilung; erste Sanktionierung laut https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260126_UEW.html.
„Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“